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BVerwG, 04.02.1985 - 7 C 1.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nicht-Erforderlichkeit einer Ladung bei verkündeter Terminsbestimmung - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 03.12.1980 - V/2 E 7/80
- VGH Hessen, 30.10.1984 - 2 UE 1/84
- BVerwG, 04.02.1985 - 7 C 1.85
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 20.01.2016 - 5 A 1471/15
Niederschlagswassergebühr
Der Senat weist in diesem Zusammenhang daraufhin - auch wenn dies nicht entscheidungserheblich ist -, dass der Kläger selbst Rechtsanwalt ist (vgl. zur Problematik insgesamt: BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1985 - 7 C 1.85 -, Buchholz 310 § 56 VwGO Nr. 7; OVG Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - - A 168/00.A -, NVwZ 2001, 451, [OVG Brandenburg 05.10.2000 - 4 A 168/00.A] beide auch Juris). - OVG Brandenburg, 05.10.2000 - 4 A 168/00
Aufhebung eines Beschlusses durch Gegenvorstellung wegen greifbarer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914
Verteilung von Ausländern
Der Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 4. April 2011 war mit dem in mündlicher Verhandlung vom 11. März 2011 verkündeten Vertagungsbeschluss ordnungsgemäß festgesetzt worden, ohne dass es dafür einer Anwesenheit der Klagepartei in der mündlichen Verhandlung vom 11. März 2011 oder der zusätzlichen Zustellung einer erneuten Ladung bedurft hätte, zumal das persönliche Erscheinen des Klägers nicht angeordnet worden war (§ 218 ZPO i.V.m. § 173 VwGO i.V.m. § 56 Abs. 1 VwGO; vgl. hierzu BVerwG vom 4.2.1985, Az. 7 C 1/85, juris, RdNr. 2).