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   BVerwG, 04.02.1985 - 7 C 1.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6076
BVerwG, 04.02.1985 - 7 C 1.85 (https://dejure.org/1985,6076)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1985 - 7 C 1.85 (https://dejure.org/1985,6076)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1985 - 7 C 1.85 (https://dejure.org/1985,6076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nicht-Erforderlichkeit einer Ladung bei verkündeter Terminsbestimmung - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 20.01.2016 - 5 A 1471/15

    Niederschlagswassergebühr

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang daraufhin - auch wenn dies nicht entscheidungserheblich ist -, dass der Kläger selbst Rechtsanwalt ist (vgl. zur Problematik insgesamt: BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1985 - 7 C 1.85 -, Buchholz 310 § 56 VwGO Nr. 7; OVG Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - - A 168/00.A -, NVwZ 2001, 451, [OVG Brandenburg 05.10.2000 - 4 A 168/00.A] beide auch Juris).
  • OVG Brandenburg, 05.10.2000 - 4 A 168/00

    Aufhebung eines Beschlusses durch Gegenvorstellung wegen greifbarer

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  • VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914

    Verteilung von Ausländern

    Der Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 4. April 2011 war mit dem in mündlicher Verhandlung vom 11. März 2011 verkündeten Vertagungsbeschluss ordnungsgemäß festgesetzt worden, ohne dass es dafür einer Anwesenheit der Klagepartei in der mündlichen Verhandlung vom 11. März 2011 oder der zusätzlichen Zustellung einer erneuten Ladung bedurft hätte, zumal das persönliche Erscheinen des Klägers nicht angeordnet worden war (§ 218 ZPO i.V.m. § 173 VwGO i.V.m. § 56 Abs. 1 VwGO; vgl. hierzu BVerwG vom 4.2.1985, Az. 7 C 1/85, juris, RdNr. 2).
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